Ansprache zum 2. August

Liebe Miteidgenossinnen und Miteidgenossen. Der 1. August führt uns vor Augen, in welch schönem Land wir an 364 Tagen im Jahr leben dürfen.

Wir haben ein Gesetz über den Lärm an Sonn- und Feiertagen, ein Tierschutzgesetz, ein Umweltgesetz und eine Luftreinhalteverordnung. Das Gesetz schützt uns davor, dass Nachbarn ihren Müll in unseren Garten werfen oder versuchen, unser Haus anzuzünden. Wir haben strikte Importregelungen gegen gefährlich Stoffe, gegen Produkte, die mit Kinderarbeit gefertigt wurden, und wir haben ein Sprengstoffverordnung. All diese Gesetze und Verordnungen tragen dazu bei, in diesem unserem Lande in Frieden, Eintracht mit der Natur und in Wohlstand zu leben.

Ausser am 1. August. Da sind alle obigen Paragraphen ausser Kraft gesetzt, unsere Umgebung gleicht einem Kriegsschauplatz, die Haustiere verkriechen sich zitternd in den Kellern wie die Einwohner von London oder Dresden im 2. Weltkrieg. Weidetiere fliehen wie die New Yorker am 11. September mit aufgerissenen Augen vor dem Terror.
Hier errinnert uns der 1. August daran, wie schlimm es in einem anderen Land oder in einer anderen Zeit wäre.

Das Abbrennen von knallendem Feuerwerk mag erlaubt sein, aus welchen Gründen auch immer. Aber es ist staatsfeindlich und unschweizerisch, ökologisch verwerflich, tierquälerisch, inhuman und respektlos gegenüber dem Eigentum des Nachbarn.

Vielleicht – eines fernen Tages – werden wir zurückkehren zur schönen Tradition der Höhenfeuer, die die alten Eidgenossen hatten. Um 365 Tage im Jahr Freiheit und Demokratie zu feiern.

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